So wie das Ehepaar H. machen sich viele angehende Rentner Gedanken darüber, wie sie ihren Lebensstil im Ruhestand beibehalten können. Schließlich beziehen 82 Prozent aller Rentner eine Rente von weniger als 1.500 Euro brutto im Monat. Bei Klaus und Marion H. hatte ein Freund die richtige Idee zur richtigen Zeit: „Warum lasst ihr eure Wohnung nicht für die Rente sorgen?“ Tatsächlich ist das möglich: Immer mehr Rentner in Deutschland, die im Eigenheim wohnen, setzen auf Immobilienrente oder Umkehrhypothek. Die Idee dahinter: Das in der Immobilie gebundene Kapital wird flüssig gemacht – der Wert der Immobilie wird verrentet. Im Ergebnis kann der Eigentümer im Alter weiter in Haus oder Wohnung leben und bekommt dennoch Geld oder eine laufende Rente aus seiner Immobilie ausbezahlt. Wichtig: Die Höhe der Rente oder einer teilweisen Geldzahlung orientiert sich grundsätzlich am Verkehrswert der Immobilie und gegebenenfalls vertraglich abgeschlossenen Zusatzvereinbarungen. Jedoch eignet sich nicht jede Immobilie für die Immobilienrente. So müssen Haus oder Wohnung in einem guten Zustand sein und einen möglichst hohen Marktwert besitzen. Auch dürfen keine Belastungen wie etwa Nießbrauch oder Kredite auf der Immobilie liegen.
Zwei wesentliche Modelle
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, lassen sich die eigenen vier Wände mit der Umkehrhypothek oder der Immobilienrente zu Geld machen. Bei der Umkehrhypothek bekommt der Eigenheimbesitzer für seine Immobilie ein Darlehen, das monatlich als Zusatzrente oder einmalig ausgezahlt wird. Die Immobilie dient der Bank als Sicherheit. Jedoch zahlt der Rentner weder Zins noch Tilgung. Die Schulden werden nach seinem Tod mit dem Verkauf der Immobilie beglichen. Bei der Immobilienrente verkauft der Besitzer seine Immobilie, der Kaufpreis wird allerdings nicht ausbezahlt. Stattdessen bezahlt der Käufer dem vormaligen Eigentümer eine Leibrente oder eine Zeitrente. Bei der Zeitrente wird ein fester Zeitraum, etwa 20 Jahre, für die Rentenzahlung vereinbart, wobei neben der Rente auch eine teilweise Einmalzahlung verabredet werden kann. Vereinbart man die Leibrente, erfolgt die Rentenzahlung bis zum Lebensende. Hier empfiehlt es sich, gegebenenfalls eine Rentengarantiezeit vertraglich zu vereinbaren. Diese kann für die Erben einen finanziellen Ausgleich sicherstellen, sollte der Eigenheimbesitzer frühzeitig versterben.
Immobilienteilverkauf für die Altersabsicherung denkbar
Denkbar ist auch ein Immobilienteilverkauf, bei dem der Besitzer für einen Teil seiner Immobilie, bis zu 50 Prozent, eine Einmalzahlung erhält. Anschließend bezahlt er ein mietenähnliches Nutzungsentgelt für den verkauften Teil an den neuen Besitzer. Dieses Entgelt beträgt etwa drei bis vier Prozent der Verkaufssumme pro Jahr. Sollte der Erstbesitzer später in ein Pflegeheim umziehen, darf er den ihm verbliebenen Teil der Immobile vermieten. Egal, für welche Möglichkeit man sich entscheidet, wichtig für den Eigenheimbesitzer ist, dass er ein lebenslanges oder zumindest über einen genauen Zeitraum verbrieftes Wohnrecht, also ein Nießbrauchrecht, in der Immobilie erhält.