Was viele unterschätzen: Die gesetzliche Absicherung greift in solchen Fällen nur eingeschränkt. Die Erwerbsminderungsrente zahlt oft deutlich weniger, als das bisherige Einkommen gebracht hat. Und sie ist an strenge Voraussetzungen gebunden. Für viele Betroffene entsteht so schnell eine erhebliche finanzielle Lücke. Hier helfen Versicherungen, die auf solche unglücklichen und oft extremen Umstände zugeschnitten sind. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bleibt vor diesem Hintergrund eine der wichtigsten Formen der Einkommensabsicherung. Sie springt ein, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr möglich ist. Dabei gibt es zwei Varianten: die selbstständige BU, die ausschließlich der Absicherung dient, sowie die BU-Zusatzversicherung, die mit einer Lebens- oder Rentenversicherung kombiniert ist. Letztere bietet eine zusätzliche Vorsorgekomponente, ist jedoch weniger flexibel.
Betriebliche BU wird essenzieller
An Bedeutung gewonnen hat in den vergangenen Jahren die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie wird über den Arbeitgeber angeboten, häufig im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge. Beschäftigte profitieren hier oft von günstigeren Konditionen und vereinfachten Gesundheitsprüfungen. Zudem sind Arbeitgeber seit 2019 verpflichtet, bei Entgeltumwandlungen mindestens 15 Prozent zuzuschießen – ein zusätzlicher finanzieller Vorteil. Auch die Rahmenbedingungen haben sich zuletzt verändert: Seit 2025 gilt ein Höchstrechnungszins von 1,0 Prozent. Das hat die garantierten Leistungen in neu abgeschlossenen Verträgen erhöht. Gleichzeitig beobachten Experten, dass Versicherer bei der Risikoprüfung genauer hinsehen und Beiträge tendenziell steigen – insbesondere bei körperlich anspruchsvollen Berufen oder Vorerkrankungen. Wichtig bleibt daher eine sorgfältige Vertragsgestaltung. Entscheidend ist, dass sich die Definition der Berufsunfähigkeit am zuletzt ausgeübten Beruf orientiert und kein Verweis auf andere Tätigkeiten möglich ist. Die Laufzeit sollte mindestens bis zum regulären Renteneintritt reichen. Zudem helfen Dynamiken, die Leistungen an steigende Lebenshaltungskosten anzupassen.