Eine Hand hält Bauklötze auf, die auf ein Haus zu fallen drohen
Die Gebäudeversicherung schützt die eigenen vier Wände. iStock / AndreyPopov

Gebäudeversicherungen

Mehr Schutz für das Zuhause

Immobilienbesitzer können sich gegen Hochwasser, Schäden durch Starkregen oder Schneedruck finanziell absichern. Doch bundesweit ist lediglich etwa jedes zweite Haus entsprechend versichert – und das, obwohl die Risiken durch den Klimawandel steigen. Nun plant die zukünftige Regierung eine verpflichtende Elementarschadenversicherung.

JB
· 2025

Die Naturkatastrophen der vergangenen Jahre zeigen: Extremwetterereignisse treten immer häufiger auf. Zwar haben fast alle Wohngebäude in Deutschland eine Gebäudeversicherung. Entsprechend sind Immobilienbesitzer gegen Gefahren wie Sturm, Hagel, Feuer und Blitzschlag versichert. Allerdings fehlt vielen Eigentümern eine zusätzliche Elementarschadenversicherung, also der Schutz vor Schäden durch Hochwasser, Starkregen, Schneedruck oder Erdbeben. So lag laut der Daten des Gesamtverbands der Versicherer (GDV) im Frühjahr 2024 die Versicherungsquote gegen Elementarschäden im gesamten Bundesgebiet lediglich bei 54 Prozent.1 Gleichzeitig sind die Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern auffällig. Bundesweiter Spitzenreiter mit über 90 Prozent ist Baden-Württemberg. Dort gab es früher aber auch eine Versicherungspflicht. Dagegen zählen die norddeutschen Bundesländer mit Werten zwischen 30 und 40 Prozent zu den Schlusslichtern.

Erschienen in

Fokus Finanzen

am 8. Mai 2025 in „Frankfurter Allgemeine Zeitung“
Gerade in unsicheren Zeiten, in denen sich Krise an Krise reiht, ist es essenziell, die eigenen Investments besonders gründlich auf die Probe zu stellen: Sind Aktien von US-Unternehmen in der derzeitigen geopolitischen Lage noch immer angebracht? Lohnen ETFs in Zeiten schwankender Märkte...
Eine Wohnung steht unter Wasser

Pflichtversicherung geplant

Nun haben sich Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag auf eine obligatorische Absicherung gegen Naturgewalten geeinigt. Bereits im Jahr 2024 hatten sich die Ministerpräsidenten unter dem Eindruck sich häufender Hochwasser- und Starkregen-Katastrophen für eine Pflichtversicherung ausgesprochen.2 Demnach wird eine Pflichtversicherung für Elementarschäden künftig wohl zunächst für neue Versicherungsverträge eingeführt, bestehende Verträge zur Wohngebäudeversicherung müssten später zu einem bestimmten Stichtag entsprechend ergänzt werden. Wie die Versicherungspflicht umgesetzt wird und ab wann diese gelten soll, ist aber bisher noch völlig offen. Kosten für Schäden an unversicherten Gebäuden sollen nach Umsetzung der Pläne dann nicht mehr vom Staat kompensiert werden.

Um die langfristige Versicherbarkeit auch in Hochrisikogebieten zu gewährleisten, planen Union und SPD zudem die Einführung einer staatlichen Rückversicherung für Elementarschäden. Diese soll bei großflächigen Katastrophen einspringen und extreme Prämiensteigerungen verhindern.

Das Dach eines Hauses steht in Flammen

Eigene Police überprüfen

Grundsätzlich ist eine Elementarschadenversicherung also eine wichtige Ergänzung zur Wohngebäude- und Hausratversicherung, da sie Schäden abdeckt, die in der Standardversicherung oft nicht enthalten sind. Eine einfache Wohngebäudeversicherung deckt nur Schäden am Haus wie Mauerwerk, Dach oder Heizung selbst ab, die Hausratversicherung schützt den Inhalt des Hauses.3 Am besten schaut man in der Wohngebäude-Police einmal nach dem eigenen Schutz, bei Unsicherheit einfach beim Versicherer oder Makler nachfragen.

Zahl zum Staunen

Nur 54 % der Gebäude in Deutschland sind richtig gegen Naturgefahren versichert.1

Fazit

Grafik: Beiträge und Leistungen in der Wohngebäudeversicherung

Extremwetter wird häufiger – der Schutz vieler Häuser hinkt hinterher. Eine Elementarschadenversicherung schließt die zentrale Lücke der klassischen Wohngebäude- und Hausratpolicen und kann existenzielle Schäden abfedern. Die geplante Pflichtversicherung deutet die politische Richtung an, Details (Start, Übergangsfristen, Kosten) sind aber offen. Eigentümer sollten deshalb jetzt prüfen, ob Elementargefahren bereits eingeschlossen sind und gegebenenfalls nachrüsten.

Quellen

1 GDV, 2024
2 Tagesspiegel, 2025
3 Stiftung Warentest, 2025