Baustein mit verschiedenen Leistungen für die Krankenversicherung
Bei der privaten Krankenversicherung können individuelle Leistungen gebucht werden. iStock / witsarut sakorn

Gesetzliche oder private Krankenversicherung

Scharfer Wind am Markt

Steigende Beiträge, Anpassungen der Beitragsbemessungsgrenzen, Zweifel an der Systemeffizienz – die Lage am deutschen Krankenversicherungsmarkt bleibt angespannt. Für 2025 geht die gesetzliche Krankenversicherung von einer Finanzierungslücke in Höhe von 13,8 Milliarden Euro aus.

Die Gesundheitsversorgung wird in Deutschland für Versicherte mit hoher Wahrscheinlichkeit teurer werden. Angesichts des demografischen Wandels und der angespannten finanziellen Lage im Gesundheitswesen scheinen weitere Beitragserhöhungen programmiert. Umfragen zufolge rechnen auch bereits 86 Prozent der Deutschen mit steigenden Beiträgen in der Kranken- und Pflegeversicherung. Bereits zum Anfang des Jahres ist bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 1,7 auf 2,5 Prozent des Einkommens gestiegen.

Erschienen in

Fokus Finanzen

am 8. Mai 2025 in „Frankfurter Allgemeine Zeitung“
Gerade in unsicheren Zeiten, in denen sich Krise an Krise reiht, ist es essenziell, die eigenen Investments besonders gründlich auf die Probe zu stellen: Sind Aktien von US-Unternehmen in der derzeitigen geopolitischen Lage noch immer angebracht? Lohnen ETFs in Zeiten schwankender Märkte...
Gesundheitskarte der Krankenversicherung

Zwei Hauptarten: Gesetzliche und private Krankenversicherung

Mit der GKV und der privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es in Deutschland zwei Hauptarten der Krankenversicherung. Die GKV, bei der knapp 90 Prozent der Deutschen versichert sind, basiert auf dem Solidarprinzip und bietet ein standardisiertes Leistungspaket für alle Versicherten. Bei ihr sind die Beiträge einkommensabhängig und werden zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geteilt. Dagegen steht die PKV vor allem Selbstständigen, Beamten und Angestellten mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze offen. Die Beiträge basieren hier auf individuellen Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand und gewählten Leistungen.

Grafik: Anzahl der Mitglieder und Versicherten ind GKV und PKV

Beide Versicherungsarten haben Vor- und Nachteile. Vorteile bei der GKV sind vor allem eine umfassende Grundversorgung sowie die Familienversicherung. Das heißt, Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen können beitragsfrei mitversichert werden. Zu den Nachteilen zählen begrenzte Leistungen, längere Wartezeiten bei Arztterminen und steigende Zusatzbeiträge.

Individuelle Leistungen, kürzere Wartezeiten, Chefarztbehandlung, Einbettzimmer im Krankenhaus sind Vorteile einer Mitgliedschaft in der PKV. Nachteile sind allerdings oft kräftige Beitragsanpassungen, hohe Beiträge im Alter, individuelle Risikoprüfungen und last but not least eine fehlende Familienversicherung. Zudem ist eine Rückkehr in die GKV oft schwierig oder ganz ausgeschlossen.

Kosten weiter im Aufwind

Doch wohin geht die Reise? Experten erwarten, dass die Kosten im Gesundheitssystem weiter steigen werden. Dies wird sowohl die GKV als auch die PKV vor große Herausforderungen stellen. In der GKV wird der Druck auf die Zusatzbeiträge weiter zunehmen. Die PKV wird verstärkt auf individuelle Tarife und digitale Services setzen, um wettbewerbsfähig zu bleiben.

Sicher scheint aber auch, dass die Unzufriedenheit der Versicherten zunehmen wird. Schon heute sorgt die Trennung in gesetzliche und private Krankenversicherung bei vielen für Frust. Privatversicherte bekommen oft schneller Termine und bevorzugte Behandlung. Viele empfinden das als ungerecht und sprechen von einer Zwei-Klassen-Medizin. Für weitere Frustration bei Patienten wie auch bei Ärzten sorgen Abrechnungsstrukturen, Genehmigungsverfahren und das Dickicht an Vorschriften.

Schon gewusst?

Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen 2025

Versichertengruppe Beitragssatz    
Allgemeiner Beitragssatz (Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag) 14,6 Prozent    
Ermäßigter Beitragssatz (kein Krankengeldanspruch) 14,0 Prozent    
Beitragssatz aus gesetzlicher Rente und aus Versorgungsbezügen 14,6 Prozent    
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2,5 Prozent    
Beitragsbemessungsgrenze (Monat) 5.512,50 Euro    
Beitragsbemessungsgrenze (Jahr) 66.150 Euro