Wenn ein Angehöriger verstirbt, sind die Hinterbliebenen voller Trauer, stehen aber auch vor vielen Fragen und Entscheidungen. Denn in den nächsten Tagen und Wochen kommt zusätzlich eine große organisatorische und finanzielle Belastung auf sie zu.
Würdevoller Abschied bei der Beerdigung
Allein die Bestattungskosten liegen heute im Durchschnitt zwischen 6.000 und 8.000 Euro. Wer die Kosten abschätzen möchte, die nach dem Ableben anfallen könnten, vergleicht am besten mehrere Bestattungsunternehmen. Hier gibt es oft preisliche Unterschiede für das Erledigen der Formalitäten, das Einkleiden oder Überführen, den Kauf eines Sarges oder einer Urne. Je nach Wohnort und Friedhof kommen Bestattungs- und Grabnutzungsgebühren dazu. Auch für die Grabpflege und den Kauf eines Grabsteines variieren die Kosten stark. In den meisten Fällen wünschen Hinterbliebene Todesanzeigen sowie Blumen und Kränze. Eventuell planen sie außerdem eine Trauerfeier mit Bewirtung.
Entlastung durch Sterbegeldversicherung
Wenn man seine Angehörigen entlasten und selbstbestimmt vorsorgen möchte, kann man eine sogenannte Sterbegeldversicherung abschließen. Damit ist es möglich, unabhängig von den finanziellen Mitteln der Angehörigen ein würdevolles Begräbnis nach den eigenen Wünschen und Vorstellungen zu erhalten. Sterbegeldversicherungen übernehmen die Kosten und auf Wunsch auch die Organisation der Bestattung. Die Höhe des zu zahlenden Versicherungsbetrags hängt dabei vor allem von der Versicherungssumme, dem Leistungsumfang und dem Alter des Versicherten ab. Je höher die Summe, die im Todesfall ausgezahlt wird und je älter die versicherte Person, desto höher ist in der Regel der monatliche Beitrag.
Finanzielle Unterstützung vom Staat?
Verbliebene von Beamten erhalten ein sogenanntes Sterbegeld. Für alle anderen wurde das offizielle Sterbegeld der gesetzlichen Krankenversicherung bereits vor Jahren abgeschafft. Manche Arbeitgeber, insbesondere aus dem öffentlichen Dienst, zahlen jedoch eine Sterbebeihilfe beim Tod von Betriebsangehörigen. Wenn Verstorbene in der Gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren, erhalten ihre verbliebenen Ehepartner in den ersten drei Monaten nach dem Tod die Witwen- oder Witwerrente. Eventuell lohnt es sich auch, einen Rat beim Steuerberater einzuholen. Denn wenn der Verstorbene Vermögen vererbt hat, vermindern die Bestattungskosten die anfallende Steuerlast.